Hier haben wir eine Liste von Links und Downloads zusammengestellt die dir vielleicht weiterhelfen können:

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Allgemein:

Güterbeförderungsgesetz

Sektorales Fahrverbot Tirol

Ziel- und Quellverkehr (Definition)


Lenk- und Ruhezeiten:


Neuerungen Mobilitätspakt

  • Künftig gilt EU-weit für Fahrer ein absolutes Verbot, die reguläre Wochenruhezeit in der Fahrzeugkabine zu verbringen. Die Regelung soll endlich für Rechtsklarheit sorgen.
    Wöchentliche Ruhezeiten: Fahrer im internationalen Verkehr dürfen künftig zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einlegen. Die Verkürzung muss anschließend entsprechend ausgeglichen werden.

  • Die Unternehmen werden verpflichtet, Touren im grenz­­­überschreitenden Verkehr so zu organisieren, dass Fahrer spätestens alle vier Wochen an den Unternehmenssitz oder ihren Wohnsitz zurückkehren können.

  • Bis spätestens 2025 müssen alle schweren Nutzfahrzeuge (Lastkraftwagen, Busse) mit dem intelligenten Fahrtenschreiber der sogenannten zweiten Version aus- bzw. umgerüstet werden. Ziel ist eine effizientere Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten.

  • Auch die Kabotagevorschriften werden reformiert. Beibehalten wird die Regelung, dass innerhalb von sieben Tagen drei Kabotagebeförderungen durchgeführt werden dürfen. Neu ist, dass anschließend eine sogenannte Cooling-off-Zeit von vier Tagen eingehalten werden muss. Erst nach Ablauf dieser dürfen erneut Beförderungen im selben Mitgliedstaat durchgeführt werden. Diese Regelungen sollen in Zukunft  auch für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t gelten.

  • Neu ist außerdem die regelmäßige Rückkehrpflicht der Fahrzeuge in den Niederlassungsmitgliedstaat alle acht Wochen. Damit sollen „Briefkastenfirmen“ verhindert werden.

  • Rechtsklarheit herrscht nun auch bei der Anwendung der speziellen Entsenderegelungen für Berufskraftfahrer. Hier wurden im Rahmen des Mobilitätspakets Teil I spezielle Regelungen geschaffen – unter anderem zum Mindestlohn und zum Urlaubsanspruch.

  • Leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t werden in Zukunft  in die Regelungen zum Marktzugang (finanzielle Leistungsfähigkeit vorausgesetzt) sowie zu den Lenk- und Ruhezeiten und zum Tachographen einbezogen.

Änderungen EG 561/2006

Änderungen EG 165/2014


Leitlinie 1 - Halteplatzregel

Leitlinie 2 - Dienstantritt nicht am Dienstort

Leitlinie 3 - Anordnung zur Unterbrechung der Ruhezeit

Leitlinie 4 - häufige Stopps

Leitlinie 5 - EU Formblatt

Leitlinie 6 - Eisenbahn oder Fährschiff

Leitlinie 7 - 24 Stunden Zeitraum

Leitlinie 8 - Fahren ohne Fahrerkarte


Lenkprotokoll-Verordnung (Aufzeichnungspflicht unter 3,5 to)

Formblatt oder manueller Nachtrag (Klarstellung)

Rechtsquellen zu den Lenk- und Ruhezeiten

Piktogramme

Seminar Skriptum


Ladungssicherung

Seminar Skriptum

www.spanset.com

Gesundheit und Sicherheit

Stressmanagement

Image


ADR

Gebrauchsanweisung Gefahrgutcheck

Gefahrgutakademie Ing. Gerhard Höller (International tätiger Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger)

wko

Basiskurs 1. Teil

Basiskurs 2. Teil

GGBG (Gefahrgutbeförderungsgesetz)

Mängelkatalog

Tunnelverordnung A

Karawankentunnel

Brandschutzübung

Videos

Verkehrskontrolle 1

Verkehrskontrolle 2