Berufskraftfahrerausbildung - D95

 

Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen und ihre D95- Qualifikation erwerben wollen:

 
 

 
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Die D95-Qualifikation im Zuge der Führerscheinausbildung:

•  45 Min. D-Praxisprüfung

• 45 Min. D95-Qualifikationsprüfung

 

Die D95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)

  • 90 Min. D95-Qualifikationsprüfung

  •  Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung

 

Leitfaden Berufskraftfahrer


Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als D95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird:

Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

 

Ausnahmen hiervon sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h

  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr

  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung

  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden

  • Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist

  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

 

Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

 
 

Weiterbildung

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BUS - D95

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