ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

der Andreas Thürriedl Consulting

1.Geltung, Vertragsabschluss

1.1.Die Andreas Thürriedl Consulting sowie mit ihr verbundene Unternehmen erbringen ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzenden Vereinbarungen mit dem Kunden / der Kundin sind nur wirksam, wenn sie von der Andreas Thürriedl Consulting schriftlich bestätigt werden.

1.3.Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden / der Kundin werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden / der Kundin durch die Andreas Thürriedl Consulting bedarf es nicht.

1.4.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5.Die Angebote der Andreas Thürriedl Consulting sind freibleibend und unverbindlich.

2.Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden / der Kundin

2.1.Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Ausbildungsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Andreas Thürriedl Consulting. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Andreas Thürriedl Consulting.

2.2.Der Kunde / Die Kundin wird der Andreas Thürriedl Consulting zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er / Sie wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung der Ausbildung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung der Ausbildung bekannt werden. Der Kunde / Die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner / ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Andreas Thürriedl Consulting wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.3.Die Kursdauer wird in der Regel in Unterrichtseinheiten (UE) angegeben. Eine Unterrichtseinheit beträgt 50 Minuten, kann aber in einigen Kursen und Seminaren auch 60 Minuten betragen.2.4.Die Andreas Thürriedl Consulting behält sich vor, KursteilnehmerInnen, welche nicht zumindest 75% der Kurszeit anwesend waren, alle jeweils gültigen gesetzlichen vorgeschriebenen Auflagen eingehalten, wenn der Kurs / das Seminar nicht vollständig bezahlt wurde nicht zur Abschlussprüfung zuzulassen.

2.5.In den Kursbeiträgen sind grundsätzlich die erforderlichen Arbeitsunterlagen und Skripten inkludiert, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird.

2.6.Die Andreas Thürriedl Consulting behält sich vor, bei zu geringer TeilnehmerInnenzahl oder aus anderen zwingenden Gründen angebotene Kurse abzusagen. Selbstverständlich werden die bereits einbezahlten Kursbeiträge zur Gänze von der Andreas Thürriedl Consulting an die TeilnehmerInnen refundiert.Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.7.Die Andreas Thürriedl Consulting behält sich Änderungen von Kurstagen, Terminen, Beginnzeiten, Dauer, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt. Ansprüche, welcher Art auch immer gegenüber der Andreas Thürriedl Consulting sind daraus nicht abzuleiten.

2.8.Es ist zu beachten, dass für die Teilnahme an einigen Kursen bestimmte Voraussetzungen von den TeilnehmerInnen erfüllt werden müssen. Die jeweiligen Voraussetzungen sind bei jedem Kurs gesondert angegeben bzw. können bei den Anmeldebüros erfragt werden.

2.9.Wegen der begrenzten TeilnehmerInnenzahl, je nach Kurs unterschiedlich, werden alle Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens und der geleisteten Zahlungen berücksichtigt.

2.10.Es wird auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der Fairness anderen KursteilnehmerInnen gegenüber eine nicht fristgerechte Bezahlung des Beitrages zu einem Ausschluss vom Kurs führt.

2.11.Im Falle eines Rahmenvereinbarungsvertrag gelten immer die vereinbarten Bedingungen vorranging. Ansonsten, gelten sinngemäß die Bestimmungen der jeweils gültigen AGB.

3.Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1.Die Andreas Thürriedl Consulting ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und / oder derartige Leistungen zu substituieren.

3.2.Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Substitution erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Dritten, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden / der Kundin. Die Andreas Thürriedl Consulting wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

3.3.Soweit die Live and Learn GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen AuftragnehmerInnen keine ErfüllungsgehilfInnen der Andreas Thürriedl Consulting.

4.Vorzeitige Auflösung

4.1.Die Andreas Thürriedl Consulting ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn 

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde / die Kundin zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde / die Kundin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden / der Kundin bestehen und dieser auf Begehren der Live andLearn GmbH keine Vorauszahlungen leistet;

d) über das Vermögen des Kunden / der Kundin ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde / die Kundin seine / ihre Zahlungen einstellt.

4.2.Stornierungen werden von der Andreas Thürriedl Consulting nur schriftlich entgegengenommen und akzeptiert. Bei einer Stornierung bis spätestens 14 Tage (hierbei gilt der Poststempel, Faxeingang oder Datum des Maileingangs) vor Kursbeginn erfolgt die Stornierung in jedem Fall kostenlos, ausgenommen hiervon sind alle Kunden welche nicht als Konsumenten im Sinne des KSchG anzusehen sind. Für diese Kunden ist eine kostenlose Stornierung innerhalb von 14 Tagen ab Auftragserteilung möglich, nach ungenutzten Ablauf der Frist von 14 Tagen ist die volle vereinbarte Auftragssumme fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen bis 1 Tag (hierbei gilt der Poststempel, Faxeingang oder Datum des Maileingangs) vor Kursbeginn sind 50% der Kurskosten zu bezahlen. Bei Stornierung am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. nach Beginn der Veranstaltung wird der komplette Kursbeitrag fällig. Es steht KursteilnehmerInnen jedoch frei, eine/n ErsatzteilnehmerIn, welche/r die Teilnahmebedingungen erfüllt, namhaft zu machen. Die Andreas Thürriedl Consulting behält sich vor, bei Störung des Kursbetriebes durch den / die jeweilige(n) TeilnehmerIn diese(n) von der weiteren Kursteilnahme auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Kursbeitrages.

4.3.Ein Ausbildungsvertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns. Sollte der Kunde dieses vorgegebene Zeitfenster überschreiten, oder über einen Zeitraum von 6 Monaten keine relevanten vorgeschriebenen Veranstaltungen besuchen, gilt der Ausbildungsvertrag als gelöst und der gesamte Kursbeitrag sowie alle konsumierten Leistungsmodule sind in voller Höhe fällig. Anderweitige Vereinbarungen sind mit der Andreas Thürriedl Consulting gesondert zu klären und haben nur Gültigkeit, so eine solche schriftlich erfolgt. Mündliche Abreden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

4.4.Bei Abschluss eines Rahmenvertrages, gemäß den jeweils fixierten Konditionen, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der Höhe von 10% des Auftragswertes zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Nicht- bzw. Teilerfüllung wird die geleistete Anzahlung als Stornogebühr einbehalten. Eine Gegenverrechnung mit anderen offenen Forderungen ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die vorhergehenden Stornierungsrichtlinien treffen auf Rahmenvereinbarungsverträge nur bedingt zu.

5.Zahlung

5.1.Die Rechnung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Alle Kurse sind im Vorhinein, nach Rechnungserhalt, oder gemäß der Rahmenvereinbarung zu bezahlen. Die jeweils gültige Preisgestaltung bezieht sich auf den Tag der Anmeldung. Eine Rückzahlung bereits geleisteter Beträge kann nicht erfolgen.

5.2.Bei Zahlungsverzug des Kunden / der Kundin gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 7% p.a. Weiters verpflichtet sich der Kunde / die Kundin für den Fall des Zahlungsverzugs, der Andreas Thürriedl Consulting die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

5.3.Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden / der Kundin kann die Andreas Thürriedl Consulting sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden / der Kundin abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Andreas Thürriedl Consulting nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Andreas Thürriedl Consulting für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

5.4.Der Kunde / Die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Andreas Thürriedl Consulting aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden / der Kundin wurde von der Andreas Thürriedl Consulting schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

5.5.Im Falle einer Barzahlung des Kunden / der Kundin, ungeachtet der Höhe des geleisteten Betrages, ist der Kunde / die Kundin verpflichtet, eine Zahlungsbestätigung der Andreas Thürriedl Consulting über den geleisteten Betrag einzufordern und diese für eine Dauer von 3 Monaten nach erfolgreicher Absolvierung zu verwahren und bei Bedarf vorweisen zu können. Die Andreas Thürriedl Consulting kann im Streitfall nur belegbare Zahlungseingänge berücksichtigen.

5.6.Die jeweils aktuelle Preisgestaltung der jeweiligen Ausbildungsmodule wird öffentlich in den lizenzierten Geschäftsstellen an allgemein zugänglichen Orten tagesaktuell ausgehängt.

5.7.Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Beiträgen wird generell ausgeschlossen.

6.Haftung

6.1.Der Kunde / Die Kundin erklärt sich als einverstanden und in Kenntnis gesetzt, dass die Andreas Thürriedl Consulting jedwede Haftung im Zusammenhang mit erfolgten zertifizierten Ausbildungen ausschließt, insbesondere was den Kurs Ladungssicherung betrifft. Die Andreas Thürriedl Consulting bestätigt nur, den Kunden / die Kundin entsprechend der jeweils gültigen Gesetze eingewiesen und ausgebildet zu haben, übernimmt aber keinerlei Haftung für etwaiges Fehlverhalten des Kunden / der Kundin, welches der Sphäre und der Verantwortung des Kunden / der Kundin zuzurechnen ist.

6.2.Im Zuge von praxisrelevanten Ausbildungsmaßnahmen ist sich der Kunde / die Kundin seiner / ihrer Verantwortung als FahrzeuglenkerIn bewusst und damit auch seiner / ihrer Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils gültigen StVO. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, willigt der Kunde / die Kundin unwiderruflich ein, einverstanden zu sein, dass der / die mitfahrende InstruktorIn eingreift. Sollte dieses Eingreifen strafrechtliche Folgen nach sich ziehen und im kausalen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten des Kunden / der Kundin einhergehen, hält der Kunde / die Kundin die Andreas Thürriedl Consulting und den / die mitfahrenden InstruktorIn schad- und klaglos.

6.3.Alle mitgebrachten Fahrzeuge müssen gemäß den jeweils gesetzlichen Anforderungen zugelassen, versichert und verkehrstauglich sein. Im Falle einer solchen Nutzung muss dieses im Büro schriftlich gemeldet werden. Im Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung für verursachte Schäden durch Selbstverschulden oder Verschulden Dritter seitens der Andreas Thürriedl Consulting übernommen wird. Dieser Verzicht der Schad- und Klagloshaltung gilt auch für alle Regressansprüche des Kunden / der Kundin aus Zahlung an geschädigte Dritte und allfällige Ausgleichsansprüche.

6.4.Auf allen von der Andreas Thürriedl Consulting angebotenen und vermittelten Übungsplätzen gilt die StVO.

7.Datenschutz

7.1.Wir respektieren Ihre Daten und behandeln diese vorgabengetreu nach der EU-DSGVO und dem Datenschutzanpassungsgesetz 20187.2.Datenschutz Erklärung ist von den AGB’s Haftungsbeschränkungsklausel ausgenommen. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen von den Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht erfasst werden und somit gesondert gelten.

8.Anzuwendendes Recht

8.1.Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Andreas Thürriedl Consulting und dem Kunden / der Kundin unterliegen dem österreichischen materiellen Recht.

9.Erfüllungsort und Gerichtsstand

9.1.Erfüllungsort ist der Sitz der Andreas Thürriedl Consulting. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Andreas Thürriedl Consulting und dem Kunden / der Kundin ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Andreas Thürriedl Consulting sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Andreas Thürriedl Consulting berechtigt, den Kunden / die Kundin an seinem / ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.Gezeichnet: 

Die Geschäftsführung 

Stand: 15.05.2018