Ausbildung zum/zur StaplerführerIn
In Österreich dürfen motorisch angetriebene Stapler nur von körperlich und geistig geeigneten Personen ab 18 Jahren geführt werden, die speziell dafür ausgebildet wurden.
Für das Lenken von Staplern mit motorischem Antrieb für die Fahr- und Hubbewegung (Gabelstapler, Seitenstapler, Schubstapler) ist ein Nachweis der besonderen Fachkenntnisse erforderlich. Diese können durch eine Ausbildung, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht, erworben werden.
Als Nachweis über die Teilnahme erhalten die KursbesucherInnen nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Zeugnis ausgestellt.