Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)

  • 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung

  • Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung

 

Leitfaden Berufskraftfahrer

Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.


 

Ausnahmen hiervon sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h

  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr

  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung

  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden

  • Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist

  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

 

Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

 

NEUE Regelung:

18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!

 
 

Weiterbildung

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LKW - C95

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