Die C95-Qualifikationsprüfung mit vorhandenen C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009 (C)
90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung
Leitfaden Berufskraftfahrer
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Ausnahmen hiervon sind:
Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
Beförderung von Material o. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn
Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
NEUE Regelung:
18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!